Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist per se nichts komplett Neues. So war bis dato bereits im Datenschutzgesetz 2000 relativ konkret festgehalten, unter welchen Bedingungen welche Daten für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die DSGVO und das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 verschärfen diese Regelungen und verpflichten die Verantwortlichen (jene Personen, die Daten verarbeiten) auch zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten. Der Grundsatz ist Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck auch benötigt werden und diese sobald wie möglich auch wieder zu löschen. Für alle, die Daten erheben und verarbeiten, bedeutet dies, sich intensiv mit dem eigenen Tool und den eigenen Arbeitsprozessen auseinanderzusetzen und diese gegebenenfalls zu adaptieren (BSO, Stand Februar 2018).
 
Dem Datenverarbeitungsverzeichnis kann entnommen werden, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben werden. Informationen zu den Betroffenenrichten finden sich in der Datenschutzerklärung/Informationsverpflichtung.